Und braucht man ihn wirklich? Ja, man braucht ihn!
Die Energie-Einspar-Verordnung (EnEV) sieht vor, dass ein Energieausweis für jedes Wohngebäude und auch Nicht-Wohngebäude benötigt wird, welches vermietet, verpachtet oder verkauft werden soll.
Seit 2013 gilt die Vorzeigepflicht des Energieausweises. Immobilieneigentümer (und so auch die Makler) sind schon in der Anzeige zur Vermietung oder zum Verkauf der Immobilie verpflichtet, die wichtigsten Energiewerte des Gebäudes zu nennen. Nach Vertrags-Abschluss muss dem Käufer oder Mieter eine Kopie des Energieausweises übergeben werden.
Man unterscheidet den verbrauchsorientierten von dem bedarfsorientierten Energieausweis:
Bei der Vorbereitung zur Vermietung oder zum Kauf berate ich Sie darüber, welcher Energieausweis für Ihre Immobilie der richtige ist.
Und natürlich kümmere ich mich auch darum, das gehört zum Service!
Martina Brühl
Johann-Mohr-Weg 24 b
22763 Hamburg
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