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Energieausweis

Was ist das eigentlich, ein Energieausweis?

Und braucht man ihn wirklich? Ja, man braucht ihn!

Die Energie-Einspar-Verordnung (EnEV) sieht vor, dass ein Energieausweis für jedes Wohngebäude und auch Nicht-Wohngebäude benötigt wird, welches vermietet, verpachtet oder verkauft werden soll.

Seit 2013 gilt die Vorzeigepflicht des Energieausweises. Immobilieneigentümer (und so auch die Makler) sind schon in der Anzeige zur Vermietung oder zum Verkauf der Immobilie verpflichtet, die wichtigsten Energiewerte des Gebäudes zu nennen. Nach Vertrags-Abschluss muss dem Käufer oder Mieter eine Kopie des Energieausweises übergeben werden.

Man unterscheidet den verbrauchsorientierten von dem bedarfsorientierten Energieausweis:

  • Der verbrauchsorientierte Energieausweis spiegelt lediglich den witterungsbereinigten Verbrauch des Gebäudes über den Zeitraum der drei zurückliegenden Jahre wieder. Das Ergebnis ist daher stark vom Nutzerverhalten (Raumtemperatur, Lüftungsverhalten etc.) abhängig. Die Berechnung des Verbrauchskennwertes wird auf der Grundlage der Heizkostenabrechnungen vorgenommen.
  • Wesentlich aussagekräftiger ist der bedarfsorientierte Energieausweis. Es wird der Energiebedarf anhand des Zustandes der beheizten Gebäudehülle (wie Dach, Fenster, Türen, Wände, Decke, Keller) und der Haustechnik (Heizungsanlage) bei einem durchschnittlichen Nutzerverhalten berechnet.

Bei der Vorbereitung zur Vermietung oder zum Kauf berate ich Sie darüber, welcher Energieausweis für Ihre Immobilie der richtige ist.

Und natürlich kümmere ich mich auch darum, das gehört zum Service!

Energieausweis für Verbrauchswerte

Immobilienmaklerin

Martina Brühl
Johann-Mohr-Weg 24 b
22763 Hamburg

Kontakt

Telefon: 0178 1589994
E-Mail: info@martina-bruehl-immobilien.de